§ 1 Geltungsbereich
- Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB genannt) sind Bestandteil des Einmietvertrages, welchen Gästen mit der Aura-Pension „Villa Rochsburg“ abschließen. Dazu gehören ebenfalls alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen der Aura-Pension.
- Der Einmiet-bzw. Dienstleistungsvertrag kann mündlich, telefonisch, per Fax oder schriftlich bestellt werden. Der Einmiet- bzw. Dienstleistungsvertrag kommt zwischen den Vertragspartnern verbindlich zustande, wenn
a) dieser von der AURA-Pension schriftlich bestätigt wurde und soweit eine Anzahlung vereinbart wurde,
b) diese Anzahlung innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist von dem Auftraggeber/Gast geleistet wurde.
c) Die AGB gelten auch für alle den Gast begleitenden Personen. - Änderungen oder Ergänzungen des Einmiet- bzw. Leistungsvertrages, sind nur dann gültig, wenn diese von der AURA-Pension schriftlich bestätigt werden.
§2 Zahlungsbedingungen
- Der jeweilige Rechnungsbetrag ist – sofern nichts anderes vereinbart und schriftlich bestätigt wurde – am Tag der Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Zahlung kann in bar, per EC- oder Kreditkarte, kontaktlos mit dem Smartphone oder per Banküberweisung erfolgen.
- Soweit die AURA-Pension eine individuelle Zahlungsvereinbarung mit Übersendung der Rechnung mit dem Gast vereinbart hat, gelten diese Zahlungsbedingungen.
- Die AURA-Pension kann eine Anzahlung in Höhe von 30 % des jeweiligen gesamten Buchungswertes verlangen und mit dem Auftraggeber/Gast vereinbaren. Bis zu welchem Termin diese Anzahlung zu leisten ist, steht üblicherweise in der jeweiligen Buchungsbestätigung.
§3 Preise
- Die jeweiligen Preise entnehmen Sie der Preisliste mit dem zuletzt genannten Ausstellungsdatum. Soweit für einzelne Leistungen oder Personen Abweichungen entstehen, stehen diese entweder auf den jeweils gültigen Preislisten oder in der Buchungsbestätigung der AURA-Pension.
§4 Stornobedingungen
- Soweit fest gebuchte Leistungen der AURA-Pension nicht in Anspruch genommen wurden, hat die AURA-Pension das Recht, diese Leistungen in Rechnung zu stellen.
- Storniert der Auftraggeber fest gebuchte Leistungen – oder auch Teile davon – so hat die AURA-Pension das Recht, diese stornierten Leistungen wie folgt abzurechnen:
Stornierung früher als 28 Tage vor Anreise: kostenfrei
Stornierung bis 28-15 Tage vor Anreise: 30 %
Stornierung bis 14-7 Tage vor Anreise: 50 %
Stornierung bis 6-1 Tag(e) vor Anreise: 75 %
bzw. bei Nichtanreise: 100 %
des jeweiligen Buchungswertes. - Soweit Frühabreisen bzw. vorzeitige Abreisen erfolgen und der dadurch entfallende Umsatz nicht durch anderweitige Belegung ausgeglichen wird, kann die AURA-Pension bis zu 100 % des entfallenden Umsatz in Rechnung stellen.
- Um Stornokosten nach Abs. 2. und 3. der Stornobedingungen zu vermeiden, empfehlen wir unbedingt den Abschluss einer Reisekosten-Rücktrittsversicherung.
- Die AURA-Pension ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Einmietvertrag zurückzutreten, wenn
a) höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände eintreten, welche die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
b) unter irreführenden oder falschen Angaben wesentliche Tatsachen, z.B. in der Person des Auftraggebers oder des Zwecks der gebuchten Leistungen, verschwiegen wurden,
c) die AURA-Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des Hauses gefährden, ohne dass dies dem Organisationsbereich des Hauses zuzurechnen ist.
§5 Haftung
- Eine Haftung der AURA-Pension beschränkt sich in jedem Fall auf die schuldhafte Nichterfüllung der eigenen Vertragspflichten.
- Die AURA-Pension übernimmt für den Verlust oder die Beschädigung von Eigentum des Vertragspartners/Gast nur dann die Haftung, wenn durch Mitarbeiter der AURA-Pension ein Schaden entstanden ist. Im übrigen haftet die AURA-Pension entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.
- Die AURA-Pension übernimmt keine Haftung für Verletzungen oder Sachschäden am Eigentum ihrer Gäste, welche im Rahmen von sportlichen Veranstaltungen, Ausflügen oder Besichtigungen außerhalb des Vertragsgrundstückes entstanden sind. Soweit der Gast an Ausflügen oder sportlichen Veranstaltungen teilnimmt, muss er eigenverantwortlich entscheiden, ob er aus gesundheitlichen Gründen darauf verzichten muss. Die AURA-Pension übernimmt keine Verantwortung für gesundheitliche Schäden, welche im Rahmen sportlicher Aktivitäten des Gastes auftreten bzw. eintreten können.
- Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen (z.B. Bustransport, Veranstaltungen, Verpflegung außer Haus usw.) übernimmt die AURA-Pension keine Haftung.
- Die Haftungsansprüche des Vertragspartners erlöschen, wenn dieser nicht unmittelbar nach Erlangen der Kenntnis über Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der AURA-Pension (gemäß § 703 BGB) Anzeige erstattet.
- Soweit dem Vertragspartner/Gast ein Platz auf dem hauseigenen Parkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Vertragsgrundstück abgestellter Kraftfahrzeuge übernimmt die AURA-Pension keine Haftung. Verursacht der Vertragspartner/Gast, der oder die von ihm mitgebrachten Tiere oder dessen Blinden-Führhund einen Schaden auf dem Vertragsgrundstück der AURA-Pension, oder wird der AURA-Pension anderweitig ein Schaden durch den Vertragspartner/Gast zugefügt, haftet dieser für die Beseitigung des Schadens bzw. kommt für die Kosten der Schadensbeseitigung uneingeschränkt auf. Der Vertragspartner/Gast ist verpflichtet, von ihm verursachte Schäden der Geschäftsleitung umgehend mitzuteilen.
§6 Schlußbestimmungen
- Gerichtsstand ist Dresden; Erfüllungsort ist Lunzenau Ortsteil Rochsburg als Sitz der AURA-Pension .
- Änderungen oder Ergänzungen von Einmiet- oder Leistungsverträgen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Vertragspartner sind unwirksam.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Lunzenau, den 10. Januar 2023